Treppe vor Aufzug

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Halbprivater Raum

Die Gebäude im Untersuchungsgebiet stammen zum überwiegenden Teil aus der Zeit der Flächensanierung. Es gibt kaum Altbauten. (Siehe Karte Gebäudealter)

Mehr als die Hälfte der Häuser (54%) sind mit Aufzügen ausgestattet. Dennoch sind nur rund 13% der Häuser in allen Etagen zugänglich und 75% der Häuser nur mit erheblichem baulichem Aufwand zugänglich zu machen. Das liegt vor allem daran, dass die Aufzüge in ihrer Mehrzahl im Hochparterre den Einstieg haben. Man muss also ½ Treppe überwinden können.

Ausstattungsmerkmale, wie beidseitige Handläufe an den notwendigen Treppen oder Halte und Stützgriffe an Treppen mit 1 bis 3 Stufen fehlen fast völlig. Türschließer sind meist auf viel zu hohe Schließkräfte eingestellt, sodass die Haustüren kaum aufzudrücken sind.

fehlender Handlaufgar keine Handläufe!

Halböffentlicher Raum

Rampen, sofern sie überhaupt vorgesehen sind, sind i.d.R. so steil, dass sie eine Gefahrenstelle für jeden Nutzer darstellen. Insbesondere die mit treppengleicher Steigung verlaufenden 2 Fahrspur-Rampen sind völlig unbrauchbar.

zu steil

Kombirampe,  treppengleiche Steigung

Killerrampe 2017

Öffentlicher Raum

einer der wenigenn nicht abgesenkten Borde

Uebergang nicht gegen zuparken gesichert

Im öffentlichen Bereich sind nahezu alle Borde an Kreuzungen abgesenkt. Gehwegschäden und nicht genügend gegen Zuparken und vor dem fließenden Verkehr gesicherte Fußgängerquerungen behindern die Mobilität behinderter und älterer Menschen jedoch erheblich. Tiefe Spurrillen sorgen an den Querungen der Brunnenstraße wegen ihrer schlechten Wahrnehmbarkeit (fehlende Kontraste) für eine besonders hohe Sturzgefahr für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen.

Die Erreichbarkeit infrastruktureller Einrichtungen ist entlang der Brunnenstraße gut. Hier sind fast alle Läden und sonstigen Einrichtungen ohne Barrieren zu erreichen. Noch vorhanden Barrieren lassen sich mit einfachen Mitteln leicht beseitigen. (z. B. mobile Rampen)

Insbesondere die Vineta-Grundschule ist vollkommen unzugänglich, was für so eine wichtige öffentliche Einrichtung nicht hinnehmbar ist.

Parkanlagen und Begleitgrün sind meist verwahrlost, bieten deshalb eine Menge Stolperstellen und sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen meist nicht zu benutzen. Ruhe-und Sitzplätze sind in ihrer Mehrzahl verrottet und stellen eher Gefahrenstellen, als Erholungsorte dar.