17.06.2019
Ortsbegehung Mauergedenkstätte
Die Gedenkstätte Berliner Mauer wandte sich an uns mit der Bitte sie in Fragen der Zugänglichkeit der Gedenkstätte zu beraten.
Dabei ging es um die Hinterlandmauer, die auf der ehemaligen DDR Seite den Zugang und Blick auf die Grenzanlagen blockiert. Diese Hinterlandmauer ist aus jeweils 3 Betonplatten, die zwischen I-Stahlprofilen eingehängt sind, erstellt. In dem rekonstruierten Teil der Gedenkstätte dienen die ca. 3 cm hohen Fugen zwischen den Platten den Besuchern als Sehschlitze, um auf die dahinter liegende Grenzanlage zu blicken.
Wegen der Lage der Fugen ist für kleinwüchsige Menschen und Rollstuhlnutzer*innen nicht möglich durch diese Fugen zu gucken.
Aus Gründen des Denkmalschutzes seien weder Rampenkonstruktionen noch größere Öffnungen in der Hinterlandmauer, die den Blick aus verschiedenen Höhen freigeben, gewünscht.
Bei einer Ortsbegehung am 17.06.2019 zeichnete sich dann folgende Lösung ab: An 2 Segmenten werden die mittleren Betonplatten mit einem horizontalen Schlitz versehen, der in seiner Erscheinung den vorhandenen Fugen gleicht. Die zusätzliche Fugen soll etwa auf der durchschnittlichen Augenhöhe eines Rollstuhlnutzers liegen.
Um dennoch unterschiedlichen Augenhöhen gerecht zu werden, soll das Terrain leicht bearbeitet werden, so dass für die waagerecht verlaufende Fuge unterschiedliche Höhen über dem Terrain realisiert werden können, ohne den Gesamteindruck der denkmalgeschützten Anlage zu stören.
Für uns von Rollers e.V. sind solche Aktionen höchst erfreulich, zeigen Sie uns doch, dass man auf unsere Arbeit aufmerksam wurde und unsere Anregungen zu schätzen weiß.